OWi-Recht & Strafrecht

Wenn ein Bußgeldbescheid oder Beschuldigten-Fragebogen ins Haus flattert und eine Verurteilung mit häufig weitreichenden Folgen, wie z.B. Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg, Führerscheinentzug, Arbeitsplatzverlust oder eine Vorstrafe, droht, sollten Sie unbedingt einen Anwalt aufsuchen.

Im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht vertrete ich Mandanten hauptsächlich in folgenden Bereichen:

  • Geschwindigkeitsverstöße
  • Abstands- und Rotlichtverstöße
  • Alkohol- oder Drogenfahrten
  • sonstige Verkehrsdelikte wie Fahrerflucht oder Nötigung in Straßenverkehr
  • Körperverletzung

Rufen Sie mich einfach unter 0 25 04 / 73 74 22 an und vereinbaren Sie schnellstmöglich einen Besprechungstermin.