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Neue EU-Pauschalpreis-Richtlinie: Pauschalreisen können künftig teurer werden

Die neue EU-Pauschalreise-Richtlinie, die noch in deutsches Recht umgesetzt werden muss, sieht vor, dass Urlauber bei gebuchten Pauschalreisen künftig auch noch relativ kurzfristig damit rechnen müssen, dass diese teuer werden.

Hierzu liegt jetzt ein erster Referenten-Entwurf vor, der konkret für Pauschalreisen folgende Regelungen vorsieht:

Wann dürfen Reiseveranstalter den Preis einer Pauschalreise erhöhen?

Das ist z.B. möglich, wenn sich die Kosten seit der Buchung erhöht haben, uns zwar, weil sich beispielsweise die Wechselkurse geändert haben, höhere Flughafengebühren fällig werden oder die Beförderungskosten etwa durch gestiegene Treibstoffpreise teurer geworden sind. Nachträgliche Preiserhöhungen aus derartigen Gründen erlaubt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) heute schon, wenn dies im Reisevertrag vorgesehen ist.

Wie hoch darf eine Preiserhöhung ausfallen?

Eine Erhöhung des Preises bis zu einer Schwelle von fünf Prozent muss der Verbraucher hinnehmen, wenn der Reiseveranstalter sich eine Preiserhöhung im Buchungsvertrag vorbehält.

Die neue EU-Pauschalpreis-Richtlinie sieht vor, dass Kunden künftig eine Preiserhöhung von bis zu acht Prozent hinnehmen müssen, ohne sich hiergegen wehren zu können.

Was gilt bei einer Preiserhöhung von mehr als acht Prozent?

Eine Preissteigerung von mehr als acht Prozent kann der Reiseveranstalter nicht einfach durchsetzen. Ab dieser Schwelle hat der Reisende ein Rücktrittrecht und der Reiseveranstalter ist verpflichtet, dem Reisenden eine „angemessene Frist“ zu setzen, in der dieser sich entscheiden kann, ob er die teurere Reise antreten oder vom Vertrag zurücktreten möchte. Im Falle des Vertragsrücktritts bekommt der Reisende sein Geld komplett zurück.

Nach derzeit noch geltendem Recht steht dem Reisenden ein solches Rücktrittsrecht zu, wenn der Reiseveranstalter den Preis um mehr als fünf Prozent erhöht hat.

Kann der Preis für eine Pauschalreise auch sinken?

Das ist – anders als heute – künftig theoretisch möglich. D.h., wenn sich der Reiseveranstalter eine Erhöhung vorbehält, hat der Reisende laut der EU-Pauschalpreis-Richtlinie im Gegenzug auch einen Anspruch auf eine Preissenkung, sollten die Kosten sinken. Der Anbieter muss die Differenz erstatten, darf allerdings „Verwaltungskosten“ abziehen.

Ab wann sollen die Neuregelungen gelten?

Die EU-Pauschalpreis-Richtlinie greift spätestens zum 01. Juli 2018. Bis Anfang 2018 müssen die EU-Staaten die Richtlinie dafür in ihr nationales Recht umsetzen.