Arbeitsrecht

… überprüfen zu lassen.

Denn mit dem Zugang der Kündigung bei Ihnen beginnt die  kurze Klagefrist von drei Wochen zu laufen, innerhalb der Sie die Kündigung gerichtlich beim zuständigen Arbeitsgericht überprüfen lassen können.

Es stellen sich dann auch die Fragen, ob das Kündigungsschutzgesetz überhaupt anwendbar ist, wie es mit einer Abfindung aussieht oder ob ggf. die Möglichkeit zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages besteht.

Wichtig ist es auch, zu erfahren, was Sie unbedingt beachten müssen, damit Sie die Ansprüche auf Arbeitslosengeld nicht verlieren.

Das Arbeitsrecht hat demnach vielfältige Facetten, die eine anwaltliche Beratung und Vertretung unumgänglich machen. So gibt es u.a. Fragen hinsichtlich des Arbeitsschutzes, der Urlaubsansprüche, der Zulässigkeit von befristeten Arbeitsverträgen oder auch, wie Sie ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis erhalten und was Sie tun können, wenn Sie von Arbeitskollegen oder gar dem Chef gemobbt werden.

Gleichfalls stellen sich diese Fragen natürlich auch auf Seiten der Arbeitgeber. Arbeitgeber sollten sich anwaltlich beraten lassen, wie sie wirksam Arbeitsverträge abschliessen, welche besonderen Vorschriften bei der Stellenausschreibung im Sinnes des Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) oder im Falle einer Kündigung nach den besonderen Kündigungsschutzbestimmungen für Behinderte beachten werden müssen. In diesem letztgenannten Fall ist es unbedingt notwendig, dass Sie frühzeitig das zuständige Integrationsamt einschalten, andernfalls ist die ausgesprochene Kündigung unwirksam.

Bei all diesen und weiteren Fragen rund ums Arbeitsrecht, rufen Sie mich einfach unter 0 25 04 / 73 74 22 an und vereinbaren Sie einen Besprechungstermin.